Der Unterstützungsfonds dient der Finanzierung von Rechtsbehelfen gegen das Projekt Stuttgart 21. Die Rechtsbehelfe sollten die Chance bieten, das Projekt insgesamt zu verhindern.


Die in Frage kommenden Rechtsbehelfe bedeuten für die Personen, die Rechtsbehelfe einlegen, ein hohes Kostenrisiko. Dieses soll der Fonds zu verringern helfen.



Unterstützung für das Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens gegen Stuttgart 21


Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens gegen Stuttgart 21 Sigrid Klausmann-Sittler, Axel Wieland und Bernhard Ludwig wollen alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch die Stadt Stuttgart vorzugehen. Das sind zunächst Widerspruch und bei Erfolglosigkeit Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Für das vorgerichtliche Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid der Stadt sowie für das Verfahren vor der Verwaltungsgericht besteht ein Kostenrisiko von bis zu 13.000 EUR.



Unterstützung für Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse


Für eine Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss bei einem angenommenen Streitwert von 20.000 EUR ergibt sich ein Prozesskostenrisiko für eine Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Höhe von mindestens ca. 8.000 EUR.



Spenden auf eines der im Rechten Bereich der Seite genannten Konten werden mit Dank entgegen genommen, entsprechend des Treuhandvertrages sorgsam verwaltet und investiert.

Unterstützungsfonds

für Rechtsbehelfe gegen Stuttgart 21

Spenden


Treuhänder für den Unterstützungsfonds für Rechtsbehelfe gegen Stuttgart 21 ist Rechtsanwalt Walter Zuleger.


Spenden zur allgemeinen Verwendung nach Maßgabe des Beirates:

Kontoinhaber: Walter Zuleger

Kontonummer: 7008059500
BLZ: 430 609 67 (GLS-Bank)







Spenden für Rechtsbehelfe von Planbetroffenen:

Kontoinhaber: Walter Zuleger

Kontonummer: 7008059501

BLZ: 430 609 67 (GLS-Bank)


Spenden für einen Bürgerentscheid gegen Stuttgart 21:

Kontoinhaber: Walter Zuleger

Kontonummer: 7008059502

BLZ: 430 609 67 (GLS-Bank)


Spenden sind steuerlich nicht abzugsfähig.