Der Unterstützungsfonds dient der Finanzierung von Rechtsbehelfen gegen das Projekt Stuttgart 21. Die Rechtsbehelfe sollten die Chance bieten, das Projekt insgesamt zu verhindern.
Die in Frage kommenden Rechtsbehelfe bedeuten für die Personen, die Rechtsbehelfe einlegen, ein hohes Kostenrisiko. Dieses soll der Fonds zu verringern helfen.
Unterstützung für das Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens gegen Stuttgart 21
Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens gegen Stuttgart 21 Sigrid Klausmann-Sittler, Axel Wieland und Bernhard Ludwig wollen alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch die Stadt Stuttgart vorzugehen. Das sind zunächst Widerspruch und bei Erfolglosigkeit Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Für das vorgerichtliche Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid der Stadt sowie für das Verfahren vor der Verwaltungsgericht besteht ein Kostenrisiko von bis zu 13.000 EUR.
Unterstützung für Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse
Für eine Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss bei einem angenommenen Streitwert von 20.000 EUR ergibt sich ein Prozesskostenrisiko für eine Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Höhe von mindestens ca. 8.000 EUR.
Spenden auf eines der im Rechten Bereich der Seite genannten Konten werden mit Dank entgegen genommen, entsprechend des Treuhandvertrages sorgsam verwaltet und investiert.